Unzulässigkeit von zusätzlichen Anforderungen an Bauprodukte in der Bauregelliste

Der EuGH hat entschieden, dass in Bauregellisten keine Anforderungen an Bauprodukte oder deren Verwendung gestellt werden dürfen, die über die europäischen harmonisierten Normen herausgehen (EuGH v. 16.10.2014, C-100/13). Zwar bezog sich die Entscheidung nur auf drei genau benannte Produkte, die vom EuGH aufgestellten Grundsätze lassen sich jedoch auf alle Produkte übertragen, bei denen eine CE-Kennzeichnung vorliegt.