VHB – Vergabehandbuch des Bundes

Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B um. Es schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren und wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt.


Aktualisierung 2019


Im Februar dieses Jahres wurde die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) verabschiedete VOB/A 2019 im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.02.2019 B 2) veröffentlicht und der Abschnitt 1 für den Bundeshochbau per Erlass vom 20. Februar 2019 zur Anwendung vorgeschrieben.

Die Abschnitte 2 und 3 bedurften der Änderung der statischen Verweise in der Vergabeverordnung bzw. in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit. Die Verkündung der entsprechenden Änderungsverordnung ist im BGBl. I Nr. 27 S. 1082 vom 17. Juli 2019 erfolgt.

Die Änderungen der VOB/A führen zu Anpassungen an den Formblättern und Richtlinien des VHB. Darüber hinaus wurden die Formblätter für vertragsrechtliches Einschreiten des Auftraggebers stärker aufgegliedert und der Bereich der Rahmenvereinbarungen neu strukturiert. Eine Übersicht mit Zuordnung aller VHB-Formblätter zu den Vergabeverfahren soll den Einstieg in das VHB erleichtern und den Umgang mit dem „Formblattkonvolut“ erläutern.

HINWEIS: Das VHB wird vom Bund herausgegeben. Für Fragen zu den einzelnen Formularen zu Inhalten und Anwendung des VHB wenden Sie sich bitte an die Fachinformation Bundesbau.
https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/


Das Vergabehandbuch des Bundes (VHB) beinhaltet unter anderem:

Die Lesefassung kann lediglich am Bildschirm angesehen oder ausgedruckt werden. In ihr sind neben den Formularen auch die Richtlinien enthalten. Ein Ausfüllen der Formulare in der Lesefassung ist nicht möglich, diese enthalten keine Formularfelder.

Die Formulare sind entsprechend der Teile des VHB 2017 in folgenden Abschnitten enthalten und nur für registrierte Nutzer abrufbar:

Jeder Abschnitt enthält ein Auswahlblatt, die zugehörigen Formblätter, ein Erfassungsblatt und ein (leeres) Beiblatt - z. B. für Weitere Besondere Vertragsbedingungen. Den Einstieg in die vorhandenen Formblätter finden Sie am einfachsten jeweils über das Auswahlblatt.