Unzulässiger Aufrechnungsausschluss in AGB des Auftragnehmers

Vorschau-Bild: © Daniel Jedzura  / shutterstock 

Unzulässiger Aufrechnungsausschluss in AGB des Auftragnehmers

Dr. Frank Stollhoff
Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.ts-law.de

TSP-Logo-mbB

Leitsatz:

1. Zur Zulässigkeit der Bestimmung in AGB des Auftragnehmers: „Eine Aufrechnung gegen den Werklohnanspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.“.

2. Fehlende Baugenehmigung steht dem Verzugseintritt des Auftragnehmers entgegen.

OLG Brandenburg, Urteil v. 11.11.2021 – 12 U 9/21

Praxishinweis: 

Die Berufungsentscheidung des OLG Brandenburg ist zu einem Urteil des LG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 01.04.2021 – 31 O 15/20) ergangen. Im landgerichtlichen Verfahren vor dem LG Frankfurt (Oder) hatte ein Unternehmer Zahlung von offenem Werklohn für die Planung und Errichtung einer Trafostation auf einem von dem beklagten Auftraggeber bereitzustellenden Grundstück verlangt. Der beklagte Auftraggeber rechnete mit Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter Leistungserbringung auf und erhob wegen überschießender Forderungen Widerklage gegen den Auftragnehmer. Dieser berief sich auf einen bauvertraglich vereinbarten Aufrechnungsausschluss. Ferner darauf, dass die Baugenehmigung für eine Zuwegung erst später erteilt wurde.
 

Sie möchten diesen Artikel weiterlesen, dann melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an. Sie haben noch keine Zugangsdaten? Dann können Sie sich hier registrieren.