Neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren

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Neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren
Geltungszeitraum 2018 - 2019

Anes Kafedži?
Rechtsanwalt
www.ts-law.de

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Meldung:
Die Schwellenwerte für die Anwendung des 4. Teils des GWB (EU-weite Vergaben) werden von der Europäischen Kommission nach Maßgabe der jeweiligen Vergaberichtlinien im Wege von Durchführungsverordnungen alle zwei Jahre angepasst.
Am 18/19.12.2017 veröffentlichte die Europäische Kommission die Durchführungsverordnungen
zur Anpassung der EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2018. Dies sind im Einzelnen:

  • die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2365 der Kommission zur Anpassung der Schwellenwerte für Dienst- und Lieferaufträge,
  • die Delegierte Verordnung C(2017) 7691 final (bisher ohne amtliche Nummer) zur Anpassung der Schwellenwerte im Sektorenbereich und
  • die Delegierte Verordnung C(2017) 7688 final (bisher ohne amtliche Nummer) zur Anpassung der Schwellenwerte bei der Vergabe von Konzessionen.

Ab dem 01.01.2018 gelten daher folgende EU-Schwellenwerte:



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