Kündigung eines Bauvertrages

Kündigung eines Bauvertrages: Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers besteht in aller Regel fort

Dr. Eva Reininghaus
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht,
TSP Theißen Stollhoff & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin

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Leitsatz:

Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer nach einer Kündigung grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers entfällt, wenn er sich als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Auftraggeber nicht mehr darauf vertrauen kann, von ihm eine mangelfreie Leistung zu erhalten. Dafür trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast.

Urteil des OLG Stuttgart vom 03.03.2015 – 10 U 62/14 (nicht rechtskräftig)

Praxishinweis:

In dem, dem Urteil des OLG Stuttgart zugrunde liegenden Fall hatte der Auftraggeber den Bauvertrag mit einem mit Fensterbauarbeiten beauftragten Auftragnehmer gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung lagen unstreitig Mängel an den Leistungen des Auftragnehmers vor. Das OLG Stuttgart verneint einen außerordentlichen Kündigungsgrund des Auftraggebers, weil die Kündigung nicht auf die Mängel gestützt und der Auftragnehmer auch nicht mit der Erbringung von geschuldeten Leistungen in Verzug war. Vielmehr wertet das OLG Stuttgart die Kündigung als freie Kündigung im Sinne von § 8 Abs. 1 VOB/B.


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