Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers nach § 642 BGB (Behinderungsnachträge)

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Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers nach § 642 BGB (Behinderungsnachträge)

Jens Böttcher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.ts-law.de

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Leitsätze:

§ 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichters auf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien. Dabei ist die angemessene Entschädigung im Ausgangspunkt an den auf die unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallenden Vergütungsanteilen einschließlich der Anteile für allgemeine Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn zu orientieren.

BGH, Urteil vom 30.01.2020 - VII ZR 33/19

Praxishinweis:

Mit dieser Grundsatzentscheidung hat der BGH weitere Fragen zur Höhe der Entschädigung nach § 642 BGB in den Fällen des Annahmeverzuges des Auftraggebers z.B. bei Baubehinderungen beantwortet.

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