Bundeskabinett beschließt Eckpunktepapier für Umsetzung der Vergaberichtlinien

Am 06.01.2015 hat das Bundeskabinett Eckpunkte für die Umsetzung der im April 2014 veröffentlichten Vergaberichtlinien beschlossen.
Das Eckpunktepapier enthält u.a. die Aussage zur Struktur des Vergaberechts, nach der auf Ebene der Vergabe- und Vertragsordnungen nur noch die VOB erhalten bleiben soll, während VOL und VOF in die VgV integriert werden sollen. Der Inhalt des 4. Teils des GWB soll erweitert, die Konzessionsrichtlinie in einer neuen eigenen Verordnung umgesetzt werden.
Die für Vergaben mit Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte geltenden rein nationalen Vorschriften sollen erst nach Umsetzung der Richtlinien angepasst werden.
Inhaltlich werden folgende Punkte angesprochen:

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