Anscheinsbeweis - Prüfpflicht für Vorunternehmergewerk

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Anscheinsbeweis -
Prüfpflicht für Vorunternehmergewerk

Dr. Frank Stollhoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.ts-law.de

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Leitsatz:

  1. Typizität im Sinne eines Anscheinsbeweises kommt nicht in Betracht, wenn es sich um einen technisch komplexen Zusammenhang mit Wechselwirkung handelt, bei dem ein nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf vom technischen Laien kaum zu beurteilen ist.
  2. Hinsichtlich eines Vorunternehmergewerkes besteht eine Prüfpflicht nur insoweit, als die Beschaffenheit der Leistungen des Vorunternehmers in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung eigener Leistungspflichten des Auftragnehmers steht und den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen kann.

OLG Köln, Beschluss vom 02.10.2017 –11 U 151/16 –

Praxishinweis:

Im entschiedenen Sachverhalt waren bei Erstellung einer Baugrube Rissschäden am Nachbargebäude festgestellt worden. Diese Schäden waren vom Haftpflichtversicherer des Tiefbauunternehmers reguliert worden.

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