Vorwort zur VOB - Ausgabe 2016

Im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) wird nachstehende Gesamtausgabe der VOB 2016 veröffentlicht.

Anlass und Schwerpunkt der aktuellen Überarbeitung der VOB ist die Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe (EU-Vergaberichtlinie). Zusammen mit den Richtlinien 2014/23/EU (Konzessionsvergabe) und 2014/25/EU (Sektorenauftraggeber) stellen sie eine umfassende Überarbeitung des europäischen Vergaberechts dar.

Der Schwerpunkt der Überarbeitung liegt entsprechend des europarechtlichen Hintergrundes auf dem zweiten Abschnitt der VOB/A. Dort sind die Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt worden, soweit sie nicht auf gesetzlicher Ebene im 4. Teil des GWB oder in übergreifend geltenden Vorschriften der VgV geregelt sind. Der hohe Detaillierungsgrad der EU-Richtlinien hat zu einem Anwachsen des Abschnitts 2 der VOB/A geführt. Dies hat den DVA dazu bewogen, die Struktur moderat zu ändern, um die VOB/A übersichtlicher zu gestalten. Dazu wurden die bisherigen Zwischenüberschriften als eigenständige Paragrafen ausgestaltet. Um dem Anwender gleichwohl möglichst viel Bekanntes zu erhalten, wurde dabei auf eine neue, durchgehende Nummerierung verzichtet, sondern das Paragrafengerüst durch Einfügung von Paragrafen mit dem Zusatz a, b usw. in der Grundform erhalten.

Auch im ersten Abschnitt der VOB/A wurden im Zusammenhang mit der Richtlinienumsetzung
Änderungen beschlossen. Sie dienen dazu, in zentralen Punkten einen möglichst weitgehenden Gleichlauf der Regelungen für die Vergabe von Bauleistungen im Bereich ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte herzustellen
bzw. zu erhalten. Eine umfassende und systematische Überprüfung des Abschnitts 1 soll folgen. 

Die Richtlinie 2009/81/EU wurde nicht novelliert, deswegen konnte und musste der dritte Abschnitt der VOB/A mit seinen Inhalten grundsätzlich bestehen bleiben. Die Änderungen dort sind vorwiegend redaktioneller Natur. Der Aufbau des dritten Abschnitts folgt nach wie vor dem Modell des zweiten Abschnitts.

Auch in der VOB/B gab es im Kontext der Vergaberechtsreform geringfügige Änderungen, da die EU-Vergaberichtlinie auch einige vertragsrechtliche Inhalte hatte, deren richtiger Standort nach Konzeption der VOB deren Teil B ist. Die Änderungen finden sich in §§ 4 und 8 VOB/B.

In Überarbeitung der VOB/C wurden 15 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) materiell fortgeschrieben. 48 ATV wurden redaktionell überarbeitet

und eine neue ATV eingeführt. Zudem wurde in Abschnitt 0 sämtlicher ATV der Verweis auf die VOB/A aktualisiert. 

Allen an der Herausgabe der VOB 2016 Beteiligten möchte ich im Namen des DVA-Vorstands für ihre geleistete Arbeit und ihren hohen persönlichen Einsatz
danken. Sie setzen eine Tradition fort, die mit der ersten Herausgabe einer VOB im Jahr 1926, also vor nunmehr 90 Jahren, begründet wurde. Den Anwendern dieses Regelwerks wünsche ich viel Erfolg bei ihrer praktischen Arbeit.

Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen

Günther Hoffmann
Vorsitzender