VOB/A


Am 19.02.2019 wurde VOB/A 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Schreiben vom 20.02.2019 mitgeteilt, dass der geänderte Abschnitt 1 der VOB/A ab dem 01.03.2019 anzuwenden ist.
In der Bundesratssitzung vom 28. Juni 2019 wurde der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zugestimmt. Die Abschnitte 2 und 3 des Teils A der VOB wurden dadurch in Kraft gesetzt.