VOB 2016 ­Teile A und B

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Eine neue VOB/A und Änderungen an der VOB/B wurden im Bundesanzeiger Nr. 8 am 19. Januar 2016 veröffentlicht. Diese veröffentlichte Fassung finden Sie hier.

Sie ist derzeit noch nicht anzuwenden. Aktuell (Stand 01.04.2016) gilt weiterhin die VOB 2012.

Für das Inkrafttreten der neuen Regelungen gibt es zwei Wege:

Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A treten in Kraft, wenn die Rechtsverordnungen (VgV und VSVgV) in Kraft treten. Dies ist für den 18. April 2016 geplant. Abschnitt 1 der VOB/A und die Änderungen der VOB/B werden mit einem Einführungserlass des BMUB in Kraft gesetzt. Dieser Erlass soll zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnungen, also ebenfalls am 18. April 2016, ergehen, sodass alle Teile der VOB/A sowie die VOB/B zeitgleich in Kraft treten.