Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen

Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2020 vergaberechtliche Maßnahmen beschlossen, um im Rahmen des von der Regierungskoalition vereinbarten Konjunkturpaketes zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie öffentliche Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umzusetzen. Die verbindlichen Handlungsleitlinien sind im Bundesanzeiger (BAnz AT 13.07.2020 B2) veröffentlicht und HIER einsehbar.