Vergabebeschleunigungsgesetz (VergBeschlG) soll zum 01. Juli 2026 in Kraft treten

Mit der Zustimmung des Bundesrates liegt das Vergabebeschleunigungsgesetz (VergBeschlG) vor; als nächster Schritt steht die Verkündung an. Das Gesetz zielt darauf ab, Verfahren der öffentlichen Beschaffung zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen.

Der Bundestag hat das Gesetz am 23. April 2026 beschlossen; der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Nach der Verkündung ist ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 vorgesehen. Vorgesehen sind insbesondere Erleichterungen bei Eignungs- und Nachweisanforderungen, schlankere Vergabeunterlagen sowie angehobene Wertgrenzen für Direktaufträge. Damit sollen Vergabeverfahren weniger bürokratisch ausgestaltet und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert werden.

Für Verfahren, die ab dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 neu gestartet werden, ist der neue Rechtsrahmen maßgeblich; eine Anpassung von internen Vorlagen und Prozessbeschreibungen kann daher erforderlich sein.