UVgO für Vergaben des Bundes ist seit dem 02. September 2017 anzuwenden

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Am 02.09.2017 ist  die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerten (Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ) für Auftraggeber des Bundes in Kraft getreten. Die Vorschriften der UVgO gelten für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).

Durch die Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 II A 3 - H 1012-6/16/10003:003) wurde die  UVgO  für die Vergabestellen des Bundes ab 02.09.2017 eingeführt und ist somit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden.

Die UVgO war am 07.02.2017 im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B1) veröffentlicht worden. Sie ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Ausgabe 2009 – vom 20. November 2009.