STLB-Bau

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von STLB-Bau

(Diese AGB ergänzen die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Beuth Verlages)

1. Gegenstand der Bedingungen

1.1. Für die Überlassung von STLB-Bau und gegebenenfalls der Zusatzkomponenten gelten die nachfolgenden Bedingungen.

1.2. Die vorliegenden Bedingungen gelten für jede Software-Überlassung im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht in jedem Einzelfall beigefügt werden.

1.3. Für die vom Beuth Verlag (BV) bereitgestellte Daten- und Programmsoftware sowie für die textlichen Unterlagen behält sich der BV alle wettbewerbsrechtlichen Schutz- und Urhebernutzungsrechte vor.

2. Nutzungsumfang

2.1. Der Kunde hat im Rahmen der vorliegenden Bedingungen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Einfachnutzung der Software. Der BV übergibt dem Kunden die zur Installation der Software benötigten Informationen. Anwendungshinweise sind Bestandteil der in das Produkt integrierten Hilfefunktion.

2.2. Der Kunde darf die Daten- und Programmsoftware sowie die textlichen Unterlagen des BV nur in der vereinbarten Weise nutzen. Die Vervielfältigung der Software, auch zur Eigennutzung, und die Weitergabe der Software oder von Softwareteilen an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne Zustimmung des BV auf einen Dritten übertragen.

2.3. Der Kunde trifft wirksame Vorkehrungen, damit die Software und die dazugehörigen Unterlagen unbefugten Dritten nicht bekannt werden.

3. Abnahme, Gewährleistung, Haftung

3.1. Die Software gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nachdem er sie erhalten hat, schriftlich beanstandet.

3.2. Dem Kunden ist bekannt, daß Fehler der Software nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden können.

3.3. Treten Fehler während der Nutzungszeit auf, verpflichtet sich der Kunde, diese dem BV unverzüglich schriftlich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Der BV wird derartige Fehler innerhalb einer angemessenen Zeit beheben oder statt der Fehlerbehebung dem Kunden eine gleichwertige, fehlerfreie Software-Version anbieten.

Stellt sich bei der Prüfung heraus, daß ein Fehler nicht vorhanden ist oder beruht ein Fehler auf unsachgemäßer Benutzung oder Veränderung an der Software seitens des Kunden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung und einer etwaigen Fehlerbeseitigung.

3.4. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, so weit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, so weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Softwarepflege und Hotline

Der Pflegevertrag gilt für 1 Kalenderjahr und verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf dieses Jahres gekündigt wird.

Der BV übernimmt während der Laufzeit dieses Vertrages im Auftrage des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. die Pflege der vom Kunden bezogenen STLB-Bau-Leistungspakete. Die Softwarepflege beinhaltet Aktualisierungslieferungen für die vom Kunden bezogenen STLB-Bau-Leistungspakete.

Die Kosten für die Softwarepflege werden mit jeder Pflegelieferung gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

5. Unwirksamkeit

Sollte die eine oder andere Bedingung der vorstehend genannten AGB - gleich, aus welchen Gründen - unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag und Erfüllungsort ist Berlin.