Neue Zuständigkeit für Geschäftsstelle des DVA beim BMI

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Mit der Regierungsbildung hat sich für den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eine Änderung ergeben: Gemäß Satzung ist die Geschäftsstelle des DVA bei dem für das Bauwesen zuständigen Bundesministerium einzurichten. In der 18. Legislaturperiode lag diese Zuständigkeit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

Mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 hat sich dieses jedoch für die 19. Legislaturperiode geändert: Die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen sind in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) gewechselt und folglich auch die Geschäftsstelle des DVA. Allerdings sind die Folgen überschaubar. Die damit in Verbindung stehenden Personen bleiben dem DVA erhalten – ebenso die Besucheranschrift. Es wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle erforderlichen Abstimmungen zwischen dem alten und dem neuen Haus unter Dach und Fach sind. Für die davon betroffenen Beschäftigen ändert das aber nichts an der qualitativ  guten und zielführenden Arbeit.