Generell gilt: Keine der folgenden Stellen erteilt inhaltliche Auskünfte in Rechtsstreitigkeiten und Auslegungsdifferenzen. In solchen Fällen sollten die zuständigen Fachverbände bzw. die vorgesetzten Behörden oder ein Fachanwalt konsultiert werden.
Beratungsstellen der Länder
Einige Bundesländer unterhalten VOB-Beratungsstellen, bei der Sie allgemeine Informationen zur VOB erhalten können. Die VOB-Beratungsstellen beraten vorwiegend öffentliche Auftraggeber, die Probleme bei der Ausschreibung haben.
Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
Der DVA ist verantwortlich für die Fortschreibung der VOB. Hierzu können Anregungen an die
Geschäftsstelle des DVA
Referat BW I 7
im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
11041 Berlin
DVA[at]bmub.bund.de
gegeben werden.
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Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
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