Hinweiserlass zur Reform des Bauvertragsrechts im BGB und zur Vereinbarung der VOB/B im Bundeshochbau vom 18. Mai 2017

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Mit dem Erlass vom 18. Mai 2017 wurde das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts im BGB veröffentlicht, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Die VOB/B ist im Bundeshochbau weiterhin als vertragliche Grundlage zu vereinbaren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Erlass samt Anhang.