Hinweise für Baumaßnahmen des Bundes zur befristeten Umsatzsteuerumstellung

Seit dem 01.07.2020 greift die bis zum 31.12.2020 befristete Umsatzsteuersenkung. Der allgemeine Umsatzsteuersatz wurde von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 29.06.2020 Hinweise für Baumaßnahmen des Bundes zur befristeten Umsatzsteuerumstellung herausgegeben.

Erlass vom 29.06.2020 (PDF)

Merkblatt zum Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (PDF)