Bundeswirtschafts­ministerium veröffentlicht Informationen zur e-Vergabe

Die neuen Vergaberichtlinien sehen – nach Ablauf von Umsetzungsfristen – zwingend die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen vor. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Informationen zur Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel („e-Vergabe“) veröffentlicht.

Dies sind: