Aufhebung der Sonderregeln für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen

Nach Auslaufen der epidemischen Lage wurden bzw. werden bis zum 20. März 2022 die weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen schrittweise zurückgefahren. Aus diesem Anlass werden auch die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Sonderregeln für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen aufgehoben.

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