DIN ISO 11916-1 : 2014-11 [AKTUELL]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Bodenbeschaffenheit - Bestimmung von ausgewählten Explosivstoffen und verwandten Verbindungen - Teil 1: Verfahren mittels Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie (HPLC) und UV-Detektion (ISO 11916-1:2013)
Titel (englisch):
Soil quality - Determination of selected explosives and related compounds - Part 1: Method using high-performance liquid chromatography (HPLC) with ultraviolet detection (ISO 11916-1:2013)
Originalsprachen: Deutsch
Einführungsbeitrag:

Bundesweit existieren mehr als 3 200 Rüstungsaltlastverdachtsstandorte. Die Besonderheit der Rüstungsaltlasten liegt in dem spezifischen Schadstoffpotenzial der Explosiv- und Kampfstoffe und deren Abbauprodukte. Der Mensch scheint in größerem Umfang als bisher angenommen mit diesen Stoffen in Berührung zu kommen. Aufgrund der mutagenen Eigenschaften einiger dieser Stoffe, insbesondere der aromatischen Nitroverbindungen, ist dies auch von großer umweltmedizinischer Bedeutung.
Im Rahmen der geplanten Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist vorgesehen, die Gruppe der sogenannten sprengstofftypischen Verbindungen (Explosivstoffe) bundeseinheitlich zu regeln und deren Bestimmung methodisch über genormte Untersuchungsverfahren abzusichern.
In diesem Zusammenhang wurden die beiden Normen ISO 11916-1 und ISO 11916-2 im ISO/TC 190 "Soil quality" erarbeitet, die 2011 im Anschluss an die Entwurfsphase und nach Einarbeitung gegebenenfalls erforderlicher Änderungen im internationalen Ringversuch validiert wurden.
Teil 1 der Normenreihe legt ein Verfahren zur Messung von 16 Explosivstoffen (Nitroaromaten und Nitroaminen) in Böden und Bodenmaterialien durch Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie (HPLC) unter Anwendung eines Ultraviolettdetektors (UV-Detektors) fest.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitskreis NA 119-01-02-02-53 AK "Sprengstofftypische Verbindungen" des Arbeitsausschusses NA 119-01-02 AA "Boden- und Abfalluntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).