DIN EN ISO 17892-11 : 2021-03 [AKTUELL]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Laborversuche an Bodenproben - Teil 11: Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit (ISO 17892-11:2019); Deutsche Fassung EN ISO 17892-11:2019
Titel (englisch):
Geotechnical investigation and testing - Laboratory testing of soil - Part 11: Permeability tests (ISO 17892-11:2019); German version EN ISO 17892-11:2019
Originalsprachen: Deutsch
Einführungsbeitrag:

Dieses Dokument legt Verfahren zur Laborbestimmung des Wasserfließverhaltens im Boden fest. Dieses Dokument gilt für die Laborbestimmung des Durchlässigkeitsbeiwertes von Boden im Rahmen geotechnischer Untersuchungen. Der Durchlässigkeitsversuch wird an einem zylindrischen Probekörper durchgeführt, der seitlich entweder von einem starren Behälter oder von einer flexiblen Membran begrenzt ist. Der Probekörper wird einem hydraulischen Differenzdruck ausgesetzt und der Wasserfluss wird entweder bei konstanter und fallender Druckhöhe gemessen. Die Ergebnisse werden zum Bestimmen des Durchlässigkeitsbeiwertes des Boden-Probekörpers verwendet. Die Versuche können an ungestörten, gestörten, verdichteten oder aufgearbeiteten Probekörpern durchgeführt werden.

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN 18130-1:1998-05 und DIN ISO/TS 17892-11:2005-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde neu strukturiert, Text und Bilder wurden allgemein überarbeitet und Verfahren zur Herstellung des Probekörpers hinzugefügt; b) für Permeameter mit starren Wänden, sowohl zylindrische als auch Ödometerring-Permeameter, und für Permeameter mit flexiblen Wänden wurden Gerätearten aufgenommen; c) Durchlässigkeitsmessung bei konstanter und fallender Druckhöhe sowie konstantem Durchfluss wurde hinzugefügt; d) ein normativer Anhang A zu Kalibrierung, Wartung und Überprüfungen wurde hinzugefügt. Gegenüber DIN EN ISO 17892-11:2019-05 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Ersatzvermerk auf DIN 18137-1:2010-07 wurde entfernt; b) Positionsnummern und Legende in Bild 3 angepasst; c) Übersetzung in den Abschnitten 3.4, 5.2.2.1, 5.2.2.2, 5.2.3.3, 5.3, 6.2.3.3, 6.3.3.2.1, 6.3.3.2.3, 6.5.3, 7.2.1, 7.2.2 und A.1 angepasst; d) vollständige redaktionelle Überarbeitung.