DIN EN 54-1 : 2021-08 [AKTUELL]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Brandmeldeanlagen - Teil 1: Einleitung; Deutsche Fassung EN 54-1:2021
Titel (englisch):
Fire detection and fire alarm systems - Part 1: Introduction; German version EN 54-1:2021
Originalsprachen: Deutsch
Einführungsbeitrag:

Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom DIN-Arbeitsausschuss NA 031-02-04 AA "Basiskomponenten von Brandmeldeanlagen" des FNFW betreut. Dieser Teil der EN 54 definiert die Begriffe und Definitionen, die in der gesamten Normenreihe EN 54 verwendet werden. Die Normen der Reihe EN 54 gelten für Brandmeldeanlagen für Hoch- und Tiefbauwerke, die aus verschiedenen Bestandteilen bestehen und die miteinander kommunizieren, um Brände zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu entdecken und um: - hörbare und/oder sichtbare Signale für Personen im Gebäude zu geben, die durch einen Brand gefährdet werden könnten, - Fernalarme an Organisationen weiterzuleiten, die die Befugnis haben, sich um Gebäude und deren Umfeld zu kümmern, und/oder - im Brandfall Signale für den Betrieb anderer Brandschutzeinrichtungen/-anlagen auszulösen. Die Normenreihe EN 54 darf für weitere Anwendungen genutzt werden, zum Beispiel im Bergbau und auf Schiffen, wobei jedoch die spezielle Art jeder Anwendung vor der Nutzung betrachtet werden sollte. Zusätzliche Leistungs- und Umweltprüfungen könnten erforderlich sein. Dies schließt die Herstellung oder Verwendung von Anlagen mit speziellen Eigenschaften, die für den Schutz vor bestimmten Risiken gegen bestimmte Gefährdungen geeignet sind, nicht aus. Es gibt die Grundsätze an, auf denen die einzelnen Teile der Normenreihe beruhen, und beschreibt die Funktionen, die von den Bestandteilen einer Brandmeldeanlage ausgeführt werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für Rauchmelder, die unter die EN 14604 fallen.

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 54-1:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung zusätzlicher Begriffe; b) Wegfall des Abschnitts 5 (Übereinstimmungen); c) Einführung eines zusätzlichen Anhangs B mit mit Beispielen für verteilte BMZ, verteilte SAZ und Netzwerke von Zentralen; d) redaktionelle Anpassungen.