DIN EN 13108-6:2016-12 [AKTUELL]
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3Begriffe, Symbole und Abkürzungen
3.1.11 Asphaltmischgutzusammensetzung
3.1.12 Zugabe-Sollzusammensetzung
3.1.13 Ergebnis-Sollzusammensetzung
3.1.15 widersprüchliche Anforderungen
3.1.16 vorgemischtes Bindemittel
4Anforderungen an die Baustoffe
4.2.3Mischgüter mit Asphaltgranulat
4.3.3Gesteinskörnungsgemische mit allen Kornklassen
5Anforderungen an das Asphaltmischgut
5.2Zusammensetzung, Korngrößenverteilung und Bindemittelgehalt
5.2.3Mindest-Bindemittelgehalt
5.3.2Eindringtiefe und Widerstand gegen bleibende Verformung
5.3.4Umhüllung und Homogenität
5.3.6Treibstoffbeständigkeit bei Anwendung auf Flugbetriebsflächen
5.3.7Beständigkeit gegen Enteisungsmittel bei Anwendung auf Flugbetriebsflächen
5.4Temperatur des Asphaltmischgutes
5.5Regulierte gefährliche Stoffe
6Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit — AVCP
A.2Berechnung der Penetration des Bindemittels eines Asphaltmischgutes
A.3Berechnung des Erweichungspunktes des Bindemittels eines Asphaltmischgutes
ZA.1Anwendungsbereich und maßgebende Merkmale
ZA.3Zuordnung der Aufgaben zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP)
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Asphaltmischgüter der Asphaltmischgutart Gussasphalt fest, die für die Verwendung beim Bau von Straßen, Flugbetriebsflächen und sonstigen Verkehrsflächen bestimmt sind. Gussasphalt wird für Deckschichten, Binderschichten, Schutz- und Zwischenschichten für Brücken, Tunnel und Rinnen verwendet. Die Mischgüter der Asphaltmischgutart Gussasphalt werden auf Basis von heißem Bitumen hergestellt. Mischgüter, die Bitumenemulsionen enthalten sowie bitumenhaltige Materialien auf der Basis einer Wiederverwertung vor Ort, werden durch diese Norm nicht abgedeckt. Diese Europäische Norm enthält Anforderungen an die Auswahl der Baustoffe. Sie ist in Verbindung mit EN 13108-20 und EN 13108-21 anzuwenden.
Gegenüber DIN EN 13108-6:2006-08 und DIN EN 13108-6 Berichtigung 1:2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) eine neue Eigenschaft wurde eingeführt (Kälteverhalten); b) zusätzliche optionale Siebe zur Charakterisierung der Korngrößenverteilung; c) für einige Eigenschaften werden zusätzliche Kategorien eingeführt; d) die Möglichkeit, bestimmte Bedingungen in Dokumenten zur Anwendung des Produktes zu definieren; e) EU-BauPVO-Verweisung und neuer Anhang ZA nach EU-BauPVO-Vorschriften.