DIN EN 998-2 : 2017-02 [AKTUELL]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 2: Mauermörtel; Deutsche Fassung EN 998-2:2016
Titel (englisch):
Specification for mortar for masonry - Part 2: Masonry mortar; German version EN 998-2:2016
Originalsprachen: Deutsch
Einführungsbeitrag:

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für Werkmauermörtel (für Untermauerungen, Fugenglattstrich und Verfugen) zur Verwendung in Wänden, Pfeilern und Trennwänden aus Mauerwerk (zum Beispiel Verblendmauerwerk und verputztes Mauerwerk, tragende und nicht tragende Mauerwerkskonstruktionen für Hoch- und Tiefbauten) fest. Für Frischmörtel beschreibt diese Europäische Norm die Leistungsanforderungen in Bezug auf Verarbeitbarkeitszeit, Chloridgehalt, Luftgehalt, Rohdichte und Korrigierbarkeitszeit (nur für Dünnbettmörtel). Für Festmörtel werden die Leistungsanforderungen zum Beispiel in Bezug auf Druckfestigkeit, Verbundfestigkeit und Rohdichte definiert. Alle Eigenschaften werden nach den entsprechend festgelegten Prüfverfahren, die in gesonderten Europäischen Normen enthalten sind, ermittelt. Diese Europäische Norm stellt ein Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVPC) der Produkte mit dieser Europäischen Norm zur Verfügung. Anforderungen an die Kennzeichnung der von dieser Europäischen Norm abgedeckten Produkte sind enthalten. Diese Europäische Norm gilt für Mauermörtel nach Abschnitt 3 mit der Ausnahme von Baustellenmörtel. Diese Europäische Norm oder Teile davon dürfen jedoch im Zusammenhang mit Anwendungsvorschriften und nationalen Festlegungen auch für Baustellenmörtel angewendet werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-06-03 AA "Mauermörtel (SpA zu CEN/TC 125/WG 2)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) zuständig.

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 998-2:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umsetzung der Terminologie nach der neuen Bauproduktenverordnung sofern relevant; b) neuer Abschnitt 5.4.2.2 zur Biegezughaftfestigkeit (resultierend aus einer juristischen Anfrage aus Finnland); c) überarbeiteter Abschnitt zu Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP); d) neue Anmerkung zu den tabellierten Werten in Anhang C; e) neuer Anhang mit unverbindlichen Prüfintervallen für die werkseigene Produktionskontrolle (informativ); f) überarbeiteter Anhang ZA (informativ); g) geringfügige redaktionelle Änderungen.