DIN EN 14080 : 2013-09 [AKTUELL]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Holzbauwerke - Brettschichtholz und Balkenschichtholz - Anforderungen; Deutsche Fassung EN 14080:2013
Titel (englisch):
Timber structures - Glued laminated timber and glued solid timber - Requirements; German version EN 14080:2013
Originalsprachen: Deutsch
Amtsblatt der EU/EG (Nr. der Bekanntmachung, Datum):
2014/C259/01 :2014-08-08 , 2014/C359/01 :2014-10-10
Einführungsbeitrag:

Diese Europäische Norm legt die Leistungsanforderungen an die folgenden geklebten Schichtholzprodukte zur Verwendung im Hoch- und Brückenbau fest: Brettschichtholz; Balkenschichtholz; Brettschichtholz mit Universal-Keilzinkenverbindungen; Verbundbauteile aus Brettschichtholz. Sie legt außerdem Mindestanforderungen an die Herstellung fest und enthält Bestimmungen zur Konformitätsbewertung und -bescheinigung sowie zur Kennzeichnung von geklebten Schichtholzprodukten. Diese Europäische Norm gilt für Brettschichtholz aus den in dieser Norm aufgelisteten Nadelholzarten oder aus Pappel mit mindestens zwei Lamellen mit einer Dicke von 6 mm bis einschließlich 45 mm. Brettschichtholz könnte auf der Grundlage einiger Bestimmungen dieser Europäischen Norm aus bestimmten Laubholzarten hergestellt werden. In diesem Fall gilt Anhang ZA nicht. Diese Europäische Norm gilt für Balkenschichtholz aus den in dieser Norm aufgelisteten Nadelholzarten oder aus Pappel mit zwei bis fünf Lamellen mit einer Dicke von mehr als 45 mm, jedoch höchstens 85 mm. Die vorliegende Europäische Norm gilt für Universal-Keilzinkenverbindungen in Brettschichtholz mit einer Zinkenlänge von mindestens 45 mm. Diese Europäische Norm gilt für Verbundbauteile aus Brettschichtholz mit massivem rechteckigem Querschnitt. Diese Europäische Norm legt darüber hinaus die Anforderungen an geklebte Schichtholzprodukte fest, die gegen biologischen Befall behandelt werden. Mit Feuerschutzmitteln behandelte geklebte Schichtholzprodukte sind nicht Gegenstand dieser Norm. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-04-01 AA "Holzbau (SpA zu CEN/TC 124, CEN/TC 250/SC 5, ISO/TC 165)" im DIN zuständig.

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 385:2007-11, DIN EN 386:2002-04, DIN EN 387:2002-04, DIN EN 390:1995-03, DIN EN 391:2002-04, DIN EN 392:1996-04, DIN EN 1194:1999-05 und DIN EN 14080:2005-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die oben angegebenen Normen wurden thematisch zusammengeführt; b) Verbundbauteile aus Brettschichtholz sowie Balkenschichtholz wurden aufgenommen; c) der Anwendungsbereich ist auf Brettschichtholz aus bestimmten, in dieser Norm aufgeführten Nadelholzarten und aus Pappel begrenzt worden; d) Für feuchtigkeitsvernetzende Einkomponenten-Klebstoffe auf Polyurethanbasis wird jetzt auf EN 15425 und EN 15416-5 verwiesen; e) Anforderungen an EPI-Klebstoffe, Epoxidharzkleber und fugenfüllende Klebstoffe sind angegeben; f) Festlegungen bezüglich des Auftrennens von Brettschichtholz wurden aufgenommen; g) Eine einheitliche Bezeichnung für die Klassen der Lamellenfestigkeit wurde aufgenommen. Diese Klassen der Lamellenfestigkeit werden Festigkeitsklassen aus anderen Europäischen Normen zugeordnet; h) Für Brettschichtholz sind neue Werte für die Zug- und Druckfestigkeit rechtwinklig zur Faserrichtung, die Schubfestigkeit und den Schubmodul, den Elastizitätsmodul in und rechtwinklig zur Faserrichtung angegeben. Werte für die Rollschubfestigkeit und den Rollschubmodul wurden aufgenommen; i) Hinsichtlich der Dauerhaftigkeit gegen biologischen Befall wird auf EN 15228 verwiesen; j) Festlegungen bezüglich des Feuerwiderstand und Maßhaltigkeit; k) die maximal zulässigen Abweichungen für gekrümmte Bauteile sind angegeben; l) die Leistungsanforderungen an Keilzinkenverbindungen von Lamellen wurden geändert; m) Anforderungen an die Einrichtungen für die getrennte Auftragung von Harz und Härter bei Keilzinkenverbindungen von Lamellen wurden aufgenommen; n) die Festlegungen für Lamellen aus nebeneinander liegenden Brettern und für Nuten in Lamellen wurden geändert; o) der erforderliche Pressdruck zur Herstellung von Universal-Keilzinkenverbindungen wurde geändert; p) der Abschnitt über die Konformitätsbewertung und der Anhang ZA wurden in Übereinstimmung mit der überarbeiteten Antwort auf das Mandat geändert; q) die Festlegungen für Kennzeichnung und Etikettierung wurden in Übereinstimmung mit den o. a. Änderungen angepasst.