DIN 18090 : 1997-01 [AKTUELL]
Das Dokument gilt für horizontal bewegte Schacht-Drehtüren und Schacht-Falttüren (auch mit Verglasungen, jedoch ohne Dämmstoffe) für solche Aufzugs-Fahrschächte, deren Wände nach den bauaufsichtlichen Vorschriften (Bauordnungen der Länder) mindestens "feuerbeständig" bzw. in der Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentliche Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 90-AB nach DIN 4102-2) hergestellt sein müssen. Im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) ist für diese Norm der Arbeitsausschuss NA 005-52-20 AA "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Fahrschachttüren" zuständig.