Vorwort zur VOB-Materialsammlung

Die VOB wurde erstmals am 6. Mai 1926 beschlossen mit dem Ziel „einheitliche Grundsätze für Reich und Länder“ zu schaffen und die bis dahin verschiedenen zahlreichen Regelwerke für die Vergabe von Bauaufträgen zusammenzuführen. Von Beginn an, also nun vor genau neunzig Jahren, bestand sie aus den Teilen A, B und C und umfasst seitdem allgemein anerkannte und verwendete Regelungen für die Vergabe und Durchführung von Bauverträgen in Deutschland.

Baupraktikern, die mit der Ausführung von Bauvorhaben befasst sind, steht mit der VOB-Materialsammlung eine umfassende Zusammenstellung der rechtlichen sowie technischen Grundlagen für den Bauvertrag zur Verfügung.

Die Regelungen der VOB und der für ihre Anwendung erforderlichen technischen Normen bilden den Schwerpunkt der VOB-Materialsammlung. Ein wesentliches Ziel ist es, alle einen breiten Anwenderkreis interessierende Ausführungsnormen, die in der VOB genannt oder für sie relevant sind, in einem Werk und so aktuell wie möglich zu vereinen.
Außerdem sind im Laufe der Jahre um die VOB herum eine Fülle weiterer Regelungen mit Relevanz für den Bauvertrag entstanden. Die Materialsammlung verfolgt diese Entwicklungen sehr genau. Wichtige Anwendungshilfen wie die Erlasse des Bundes und das Vergabehandbuch Bund sowie praxisgerechte Erläuterungen runden das Werk ab. So sind zum Beispiel die EnEV und die Bauproduktenverordnung feste Bestandteile des Werkes geworden.

Die Form der Loseblattsammlung eignet sich sehr gut für eine jederzeitige Aktualität des Werkes, was z. B. bei der Herausgabe eines Buches nicht geleistet werden kann. Die digital unter VOB-online vorgehaltenen aktuellen Informationen stellen eine wichtige Ergänzung des gedruckten Werkes dar.

Die Herausgeber wünschen allen Anwendern der VOB-Materialsammlung den größtmöglichen Erfolg bei ihren Arbeiten mit der und rund um die VOB. Für Anregungen und Kritik sind wir stets dankbar.


Berlin, im September 2016

Elke Ludwig
Bettina Stinner
Dr. Mark von Wietersheim