Schlösser und Baubeschläge

Ob im Flughafen, Bahnhof, Einkaufszentrum, Krankenhaus, Museum oder Bürogebäude. Türen, die sich automatisch Öffnen und Schließen, sind aus dem öffentlichen Leben nicht mehr wegzudenken.

Mit dem Mai-Update von VOB online wurden folgende die Neuausgaben von DIN 18263, Schlösser und Baubeschläge - Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf aktualisiert:

  • Teil 1: Obentürschließer mit Kurbeltrieb und Spiralfeder
  • Teil 4: Drehflügeltürantriebe mit Selbstschließfunktion

DIN 18263-1 wird für Ersatzlieferungen aufgrund der Nachfrage des Marktes benötigt. Technische Neuentwicklungen für den Kurbeltrieb-Türschließer werden nicht mehr erwartet. Kurbeltrieb-Türschließer nach dieser Norm können wesentliche Anforderungen nach DIN EN 1154 nicht erfüllen. Zur Verwendung von Obentürschließern mit Kurbeltrieb und Spiralfedern an Brandschutztüren und anderen Türen, die bauaufsichtliche Anforderungen haben, kann der Nachweis über Erfüllung der Anforderungen dieser Norm erforderlich sein (siehe hierzu die Bauregelliste A, Teil 11). Im Zusammenhang mit solchen Normen ist die Festlegung des Verfahrens zur Konformitätsbewertung eine bauaufsichtliche Aufgabe. Diese Norm gilt für Türschließer mit hydraulischer Dämpfung der Bauart K (Obentürschließer mit Kurbeltrieb und Spiralfeder). Türschließer mit hydraulischer Dämpfung der Bauart K verleihen Türen die bauordnungsrechtlich geforderte Eigenschaft "selbstschließend", die in den Bauordnungen der Länder beziehungsweise in den entsprechenden Türennormen gefordert wird. Sie werden verwendet für ein- und zweiflügelige Drehflügeltüren der Bauarten von
Feuerschutztüren und Rauchschutztüren. Für zweiflügelige Türen ist ein Nachweis nach DIN EN 1158 in Verbindung mit einem Schließfolgeregler erforderlich. Die DIN 18263-1 gilt für Türschließer mit hydraulischer Dämpfung der Bauart K (Obentürschließer mit Kurbeltrieb und Spiralfeder).

Gegenüber DIN 18263-1:1997-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Anpassungen zur produktspezifischen Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle und der Regelüberwachung;
  • redaktionelle Überarbeitung sowie Streichung von nicht mehr gültigen beziehungsweise unzulässigen Verweisungen auf Bauregelliste, Musterbauordnungen, Landesbauordnungen und Anforderungen an die Konformitätsbewertung;
  • Anpassungen der Schließzeiten bei extremen Temperaturen sowie der Türöffnungswinkelbereiche zur Bestimmung der Schließkräfte an die Anforderungen nach DIN EN 1154.

DIN 18263-4 beschreibt die Anforderungen und Prüfverfahren von Drehflügeltürantrieben mit Selbstschließfunktion. Die technische Weiterentwicklung hat dazu geführt, dass die Funktion früherer Türschließer mit Öffnungsautomatik auch über elektromechanische Antriebssysteme realisiert werden kann, bei denen nicht nur der Öffnungsvorgang, sondern auch der Schließvorgang kraftbetätigt erfolgen kann, wobei aber immer ein mechanischer Energiespeicher vorhanden sein muss, der bei einem Brandalarm oder einer Störung die Selbstschließfunktion gewährleistet. Es gibt daher nicht mehr zwingend die Verbindung eines klassischen (hydraulischen) Türschließers mit einem Antrieb für den Öffnungsvorgang, sondern verschiedene Bauarten. Um diesem veränderten Stand der Technik gerecht zu werden, wurde die Norm überarbeitet und zudem umbenannt.

Gegenüber DIN 18263-4:1997-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Integration von Anforderungen und Prüfverfahren aus DIN EN 1154, Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf;
  • Anpassungen der Anforderungen und Prüfverfahren an den Stand der Technik bezüglich der Konstruktion von Drehflügeltürantrieben mit Selbstschließfunktion;
  • Anpassungen zur produktspezifischen Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle und der Regelüberwachung sowie Streichung unzulässiger Verweisungen auf Anforderungen an die Konformitätsbewertung;
  • Aktualisierung der Normativen Verweisungen.

Die Normen DIN 18263-1 und DIN 18263-4 sind im Volltext in Paket Hochbau enthalten.