Vorwort zur VOB – Ausgabe 2012

Im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) wird nachstehende Gesamtausgabe der VOB 2012 veröffentlicht. Die VOB Ausgabe 2012 ersetzt die VOB Ausgabe 2009.

Anlässe und Umfang der Überarbeitung der VOB in ihren verschiedenen Teilen waren sehr unterschiedlich:

Abschnitt 1 der VOB/A blieb inhaltlich unverändert, wurde aber als „Ausgabe 2012“ umfirmiert und so in den Gesamtband übernommen.

Schwerpunkt der Überarbeitung der VOB/A Abschnitt 2 war die Zusammenführung der Basis- und der a-Paragrafen. Für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten nun die Basisparagrafen nicht mehr zusätzlich, sondern alle Regelungen sind in einer durchnummerierten Paragrafenfolge enthalten. Damit wurde die Struktur der VOB/A an die Struktur der VOL/A an geglichen. Begleitet durch die Gesellschaft für Deutsche Sprache wurden auch sprachliche Anpassungen (ohne inhaltliche Änderungen) vorgenommen.

Neu enthält die VOB/A jetzt (wieder) einen Abschnitt 3. Anlass hierfür war die notwendige Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über Beschaffungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit in nationales Recht. Grundlegende Vorgaben der Richtlinie traten bereits mit den Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit am 14. Dezember 2011 in Kraft. Die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) trat im Juli 2012 in Kraft und enthält vor allem die Verfahrensvorschriften für die Vergabe für Liefer- und Dienstleistungen. Für Bauleistungen gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils der VSVgV sowie die Teile 3, 4 und 5. Die Kernvorschriften zur Vergabe von Bauaufträgen befinden sich im 3. Abschnitt der VOB/A, auf den die VSVgV statisch verweist. Damit können verteidigungs- und sicherheitsrelevante Baumaßnahmen nach im Wesentlichen identischen Regeln wie „klassische“ Baumaßnahmen oberhalb der EU-Schwellenwerte vergeben werden.

Die Änderungen der VOB/B ergaben sich aus der Notwendigkeit, die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (2011/7/EU vom 16.02.2011) bis März 2013 in nationales Recht umzusetzen. Diese Änderungen in § 16 VOB/B wurden kurzfristig – unter Beachtung der parallel im Gesetzgebungsverfahren befindlichen BGB-Novelle – vorgezogen.

Die ebenfalls umfangreiche Überarbeitung der VOB/C wurde durch die Hauptausschüsse Hochbau (HAH) und Tiefbau (HAT) verwirklicht und vom Vorstand des DVA zur Veröffentlichung freigegeben. Alle Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) wurden redaktionell überarbeitet, insgesamt 18 von ihnen auch materiell fortgeschrieben, für zwei Leistungsbereiche sind neue ATV erarbeitet worden.

Dieses aufwändige Werk ist nur dank der Mitwirkung vieler engagierter Menschen möglich geworden. Im Namen des Vorstands danke ich allen, die mit hohem persönlichem Einsatz an der Überarbeitung der VOB mitgewirkt haben.

Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA)

Günther Hoffmann

Vorsitzender