VOB 2016

Stand 09.09.2016: Einführungserlass VOB 2016 Gesamtausgabe

Mit Datum 09.09.2016 wurde durch das BMUB der Einführungserlass zur VOB 2016 Gesamtausgabe veröffentlicht.

Die neue Gesamtausgabe VOB 2016 ersetzt die Gesamtausgabe VOB 2012 sowie den Ergänzungsband 2015 und wird im Oktober in den Onlinedienst integriert.

Einführungserlass vom 09. September 2016 


Stand 01.07.2016: Änderung zur VOB/A 2016

Im Nachgang zur Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) der Abschnitt 1 der VOB/A überarbeitet und am 01. Juli 2016 bekannt gegeben.

Er ist von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden.
Er ersetzt den Abschnitt 1 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3).
Einzelheiten zu den Änderungen ergeben sich aus der Anlage.

Der DVA beabsichtigt, im Herbst 2016 alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2016 herauszugeben.
Der überarbeitete Abschnitt 1 VOB/A soll erst angewendet werden, wenn diese Gesamtausgabe erschienen ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen.

Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.


Stand 07.04.2016: Einführungserlass zu den Teilen A und B der VOB 2016

Mit Datum 07.04.2016 wurde durch das BMUB der Einführungserlass zu den Teilen A und B der VOB 2016 veröffentlicht.

Am 18. April 2016 ist der Erlass in Kraft getreten, so dass die Teile A und B nun anzuwenden sind.

Die im Bundesanzeiger veröffentliche Fassungen vom Januar 2016 finden Sie hier.

Die neue Gesamtausgabe VOB 2016 wird – sobald der entsprechende Erlass vorliegt – die Gesamtausgabe VOB 2012 sowie den Ergänzungsband 2015 ersetzen.

Im Einzelnen wurden überarbeitet:
•DIN 1960 „VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“
•DIN 1961 „VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“

Die VOB/C beinhaltet die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), die gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben werden. Durch die ständige Weiterentwicklung im technischen Bereich sind die ATV hinsichtlich ihrer praxisgerechten Anwendung zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren.

Überarbeitet wird DIN 18299 „VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“

Weiterhin werden durch die Arbeitsausschüsse der Hauptausschüsse Hochbau und Tiefbau (HAH und HAT) des DVA voraussichtlich folgende ATV fachtechnisch fortgeschrieben:

  • ATV DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
  • ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
  • ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • ATV DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
  • ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten
  • ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten
  • ATV DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
  • ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen
  • ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
  • ATV DIN 18366 Tapezierarbeiten
  • ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
  • ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
  • ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäude
  • ATV DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen
  • ATV DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen