DIN 1960 : 2010-08
§ 18aBekanntmachung der Auftragserteilung
2)Die Bekanntmachung ist nach dem in Verordnung (EG) Nummer
EGV 1564/05, Anhang III
enthaltenen Muster zu erstellen.
(2) Die Bekanntmachung ist dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in kürzester Frist — spätestens 48 Kalendertage nach Auftragserteilung — zu übermitteln.