DIN 1960 : 2010-08

     

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§ 8aVergabeunterlagen

Bei Bauaufträgen im Sinne von § 1a   muss das Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) außer den Angaben nach § 12 Absatz 1   Nummer 2, die in Verordnung (EG) Nummer EGV 1564/05, Anhang II   geforderten Informationen enthalten, sofern sie nicht bereits veröffentlicht wurden.