DIN 1960 : 2010-08
§ 8aVergabeunterlagen
Bei Bauaufträgen im Sinne von § 1a muss das Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) außer den Angaben nach § 12 Absatz 1 Nummer 2, die in Verordnung (EG) Nummer EGV 1564/05, Anhang II geforderten Informationen enthalten, sofern sie nicht bereits veröffentlicht wurden.