Mir ist bekannt, dass es sich hierbei um einen kostenpflichtigen Dienst handelt und die Nutzung
der Datenbank für einen Mindestzeitraum von einem Jahr wirksam bestellt ist.
Im ersten Nutzungsjahr wird die Jahresnutzungsgebühr anteilig auf das verbleibende Kalenderjahr berechnet.
Im zweiten Nutzungsjahr und
allen folgenden Nutzungsjahren erfolgt die Berechnung der Jahresnutzungsgebühr jeweils im
Januar für das vollständige Kalenderjahr.
VOB online (
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