VOB/A 2009
Kommentar für die Bau- und Vergabepraxis
Alle wichtigen Änderungen und Erweiterungen der VOB Teil A werden in diesem Buch bündig vorgestellt und kommentiert.
Hinweis VOB Teil B
Die Regelungen der VOB/B werden Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens zur Anwendung empfohlen. Dies stellt die eingefügte Fußnote nunmehr klar. Sie sind nicht zur Anwendung gegenüber Verbrauchern vorgesehen.
Die Regelungen von § 16 Absatz 5 Nrn. 3 und 4 verweisen aus vorgenanntem Grund nur noch auf Absatz 2 des § 288 BGB.